Um eine effiziente Strategie für das Einsammeln der Daten zu entwickeln ist eine gute Zusammenarbeit zwischen technischen und juristischen Experten notwendig.
Datenschutz- und Arbeitsrechtsgesetze müssen eingehalten werden, eventuell muss der Betriebsrat mit einbezogen werden. Der Umgang mit privaten Daten muss geklärt sein und die notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen müssen eingeholt werden.
Sollen Daten an Behörden geliefert werden oder vor Gericht zum Einsatz kommen, ist bei der Einsammlung besondere Vorsicht geboten. Hierzu ist die Bewahrung der Metadaten, eine lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der "Chain of Custody" notwendig.
Die Wahl der richtigen Werkzeuge senkt Kosten und spart Zeit.
Ebenso sollte jede mögliche Eingrenzung der Daten z.B. zeitlich oder nach Dateitypen in Erwägung gezogen werden.